Selbstverständlich könnt Ihr euch bei uns erst umschauen und ein kostenloses Probetraining absolvieren. Meldet euch dazu bitte bei unserer 1. Vorsitzenden an (anika.newiger@gmx.de). Es sind dann
der Impfausweis und Versicherungs-nachweis des Hundes von euch mitzubringen.
Bei uns gibt es für die Hundesportarten keine pauschalen Kursgebühren, sondern ein 5er-Karten-System zum Kennenlernen. Danach wird die Mitgliedschaft angestrebt.
Neulinge oder Neueinsteiger, die unsere Hundesportarten besuchen möchten, beginnen mit einer 5er-Karte. Diese 5er-Karte soll euch die Möglichkeit geben, sich mit dem Training, dem Verein und den Mitgliedern vertraut zu machen. Es gibt auch uns die Gelegenheit, euch als Mensch-Hund-Team kennen zu lernen und so können wir beidseitig beurteilen, ob die Chemie stimmt bzw. die Vorstellungen erfüllt werden.
Diese Regelungen gelten für alle angebotenen Sportarten (falls die Grundvoraus-setzungen erfüllt sind, z.B. der Grundgehorsam!).
Vereinsmitglieder können an allen angebotenen Sportarten teilnehmen, sofern es die Teilnehmerzahl erlaubt oder die Grundvoraussetzungen erfüllt sind (Grund-gehorsam!).
Aufnahmegebühr (einmalig) € 130,-
Jahresbeitrag (im Aufnahmejahr
anteilig):
Erwachsene € 120,-
Famile (inkl. 1 Kind) € 180,-
Kind ab 10 Jahre/Schüler/Student/Azubi € 60,-
Vollmitgliedschaft mit reduziertem Beitrag
(pasive Mitgliedschaft ohne Trainingszeit) € 60,-
5er-Karte € 60,-
Kurs s € 120,-
Der Beitrag ermäßigt sich für ein nicht aktiv trainierendes Mitglied aus jeder oben aufgeführten Kategorie bei nicht in Anspruchnahme von Trainingszeit und/oder Trainingsplatz und/oder Trainer
pro Halbjahr (Jan.-Juni, Juli-Dez.) um 50% des zutreffenden Halbjahresbeitrages und muss bis zur JHV des entsprechenden Jahres beantragt werden (Voll-mitgliedschaft mit reduziertem Beitrag).
An die bekannten Verpflichtungen ist der Antragssteller nach Aufnahme für ein laufendes Kalenderjahr gebunden. Die Mitgliedschaft endet erst zum Ablauf des Kalenderjahres der Aufnahme und bedarf keiner weiteren gesonderten Form der Kündigung.
Die Wandlung in eine regelmäßige, sich jährlich verlängernde Mitgliedschaft ist spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Geschäftsjahres in schriftlicher Form bei dem/der 1. Vorsitzenden zu beantragen.
Im Falle eines Austritts muss dieser bis zum 1. Dezember des laufenden Jahres in schriftlicher Form per Einschreiben dem/der 1. Vorsitzenden vorgelegt werden. Nebenabsprachen in Verbindung mit dem Antrag sind nicht erlaubt.